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Chirurgie und Vollnarkose

Bei aufwendigen Zahnsanierungen, bei Angstpatienten oder kleinen Kindern mit eingeschränkter Mitarbeit, bei welchen eine Behandlung mit lokaler Anästhesie oder unter Lachgas-Sedierung nicht möglich ist, ist eine Behandlung unter Vollnarkose indiziert. Unser Anästhesie-Team versetzt Sie / Ihr Kind hierfür vor der Zahnbehandlung in einen schlafähnlichen Zustand. Eine Behandlung wird somit nicht bewusst wahrgenommen, der Eingriff wird sozusagen stressfrei „verschlafen“.
Nach Beendigung der Narkose werden Sie / Ihr Kind noch eine zeitlang in unserer Praxis überwacht. Auch danach besteht jedoch keine Verkehrstauglichkeit, daher lassen Sie sich nach dem Eingriff unbedingt abholen, bzw. fahren und stellen die ersten 24 Stunden nach der Behandlung (auch nachts) eine Betreuung sicher.
Die Behandlung unter Vollnarkose wird bei Kindern zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr gegebenenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

 

Vorteile der Vollnarkose-Behandlung:

  • der/die behandelnde Zahnarzt/Zahnärztin kann sich völlig ungestört auf den Eingriff konzentrieren, was diesen effektiver und weniger zeitintensiv gestaltet
  • der ausgeschaltete Schluckreflex schafft ideale Arbeitsbedingungen für den/die Behandler/in
  • Behandlungen, die ohne Narkose auf mehrere Sitzungen verteilt werden müssten, können somit gegebenenfalls zu einer einzigen zusammengefasst zu werden
  • der Eingriffsschmerz wird zu 100% ausgeschaltet
  • die Behandlung verläuft komplett angst- und stressfrei

 

Vorbereitungen:
Vor der Behandlung findet zunächst eine umfangreiche Aufklärung über das Vorgehen, die verwendeten Narkosemedikamente und die allgemeinen Risiken einer Vollnarkose statt.
Der Gesundheitszustand sowie das individuelle Risikoprofil unserer Patienten werden im Vorfeld genau geprüft. Bei der körperlichen Untersuchung werden Herz und Lungen auf ihre Funktion getestet.
Weiterhin werden relevante Faktoren wie die regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente, Ernährungsgewohnheiten und möglicher Tabak- und Drogenkonsum abgefragt. Vor Beginn der Behandlung wird zusätzlich eine Bescheinigung der Narkosefähigkeit vom zuständigen Hausarzt benötigt.

Wer bezahlt die Vollnarkose:
Ist eine Behandlung in Vollnarkose medizinisch gerechtfertigt, übernimmt die Krankenkasse die entstehenden Kosten. Handelt es sich um eine rein auf Patientenwunsch durchgeführte Narkose, werden die Kosten in der Regel nicht getragen und müssen vom Patienten privat bezahlt werden. Bei Kindern unter 12 Jahren mit fehlender Behandlungsbereitschaft, geistig beeinträchtigten Menschen oder bei Patienten, die unter attestierten Angststörungen leiden, können die Kosten einer Vollnarkose evtl. durch die Krankenkasse übernommen werden. Hier kommt es aber sehr auf den Einzelfall an.